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Cookie-, und Datenschutzeinstellungen erfordern Zustimmung

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Thema: Cookie- und Datenschutz

Seit dem Erlass der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 ist das Thema Datenschutz im Internet regelmäßig Fokus von juristischen Debatten. In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem deutschen Bundesverband der Verbraucherverbände und dem Unternehmen Planet49 wurde ein Urteil gefällt, dass sich auf Internetseitenbetreiber im Allgemeinen auswirkt.

Bisher war es im Internet gang und gäbe, dass Nutzer bei der Teilnahme an Gewinnspielen oder dem Abonnement eines Newsletters automatisch in die Speicherung von Cookies und damit in die Verwendung von personenbezogenen Daten einwilligten. Ein dafür vorgesehenes, separates Kästchen war dann per Voreinstellung aktiviert und musste vom Endverbraucher manuell deaktiviert werden. Diese Praxis ist nun nicht mehr rechtens.

Das sogenannte Opt-Out-Verfahren beschreibt den Vorgang der bewussten Verweigerung einer Einwilligung in die Speicherung oder Nutzung von Daten und darf nicht mehr verwendet werden. Im Gegenteil greift nun prinzipiell das gegensätzliche Opt-In-Verfahren, in dem Internetnutzer bewusst und aktiv in die Speicherung und Nutzung von Daten einwilligen müssen – unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht.

Das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs zielt nämlich nicht nur auf die spezielle Wahrung des Datenschutzes, sondern auch auf den allgemeinen Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre ab. Die Gefahr des Eindringens eines „Hidden Identifiers“ in das Endgerät eines Internetnutzers soll durch den neuen Erlass im Besonderen minimiert werden.

Um der neuen Regelung gesetzeskonform zu entsprechen, müssen Webseitenbesucher schon beim Aufruf aktiv in die Verwendung von Cookies einwilligen – und vor der Einwilligung über die Parameter informiert werden. Es muss klar ersichtlich und verständlich sein, welche Daten zu welchen Zwecken und für welchen Zeitraum gespeichert werden und wer Zugriff auf die Daten erhält.

Sämtliche datenschutzrelevanten Auswahlkästchen sollten außerdem auf eine voreingestellte Deaktivierung optimiert werden, damit Nutzer der Speicherung und Verwendung ihrer Daten nicht versehentlich zustimmen.

Offizielle Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-10/cp190125de.pdf

 

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Autorin: Kathi Grelck

Kathi Grelck

Author

Texterin, Übersetzerin & Lektorin mit der Liebe zu Wort und Sprache. "Wörter formen Gedanken. Gedanken formen Wörter."

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